Rechtsprechung
BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung der Vergütung für einen Berufsbetreuer; Vermögen des Betroffenen, Zeitaufwand, Schwierigkeit der Tätigkeit und berufliche Qualifikation und des Betreuuers; Überprüfungskompetenz des Berufungsgerichts; Bedeutung gesetzlicher Mindestvergütungen; Zeitaufwand für ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Zu berücksichtigender Zeitaufwand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Amberg, 17.05.1995 - 2 XVII 154/93
- LG Amberg, 10.10.1995 - 34 T 838/95
- BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 1169
- BayObLGZ 1996 Nr. 12
- BayObLGZ 1996, 47
Wird zitiert von ... (65) Neu Zitiert selbst (12)
- BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94
Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers
Auszug aus BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95
Nicht zu beanstanden ist, daß das Landgericht sich zur Schätzung des Stundensatzes (ohne Bürokosten) an die Einkünfte eines angestellten Sozialpädagogen der Vergütungsgruppe BAT IV b (vgl. BayObLGZ 1996 Nr. 10; 1995, 35, 40 ff.; 1993, 323, 324) angelehnt hat.Für die Bemessung des Stundensatzes ist nicht auf die konkret entstehenden Bürokosten des Betreuers abzustellen, sondern auf die Kosten, die Berufsbetreuer üblicherweise für ein Büro mittleren Zuschnitts aufwenden (BayObLGZ 1995, 35, 39 f.).
- BayObLG, 06.11.1986 - BReg. 3 Z 79/86
Berechnung der Vergütung eines Gebrechlichkeitspfleger
Auszug aus BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95
a) Über die Höhe der zu bewilligenden Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1983, 96, 98; 1986, 448, 450 und 452; 1990, 184, 186; BayObLG FamRZ 1994, 317, 318;… vgl. Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1836 RdNr. 9).Maßstab für die Vergütung muß in erster Linie und vorrangig die vom Betreuer erbrachte Leistung im Einzelfall sein (vgl. BayObLGZ 1996 Nr. 10; 1990, 184, 185; 1986, 448, 450; vgl. auch Palandt/Diederichsen § 1836 RdNr. 6 - 8).
- BayObLG, 16.09.1993 - 3Z BR 158/93
Betreuer; Aufwendungen; Festsetzung; Vergütung; Vermögende Betreuer; Stundensatz; …
Auszug aus BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95
Dabei gelten die Sätze des § 1836 Abs. 2 BGB nicht; sie könnten lediglich eine Mindestvergütung darstellen, aber die Vergütung nach § 1836 Abs. 1 BGB nicht nach oben begrenzen (BayObLGZ 1996 Nr. 10; 1993, 323, 324).Nicht zu beanstanden ist, daß das Landgericht sich zur Schätzung des Stundensatzes (ohne Bürokosten) an die Einkünfte eines angestellten Sozialpädagogen der Vergütungsgruppe BAT IV b (vgl. BayObLGZ 1996 Nr. 10; 1995, 35, 40 ff.; 1993, 323, 324) angelehnt hat.
- BayObLG, 21.06.1990 - BReg. 3 Z 58/90
Auszug aus BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95
a) Über die Höhe der zu bewilligenden Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1983, 96, 98; 1986, 448, 450 und 452; 1990, 184, 186; BayObLG FamRZ 1994, 317, 318;… vgl. Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1836 RdNr. 9).Maßstab für die Vergütung muß in erster Linie und vorrangig die vom Betreuer erbrachte Leistung im Einzelfall sein (vgl. BayObLGZ 1996 Nr. 10; 1990, 184, 185; 1986, 448, 450; vgl. auch Palandt/Diederichsen § 1836 RdNr. 6 - 8).
- BayObLG, 21.10.1993 - 3Z BR 171/93
Vergütung; Betreuer; Umfang des Aktivvermögens; Höhe der Einkünfte; Liquide …
Auszug aus BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95
a) Über die Höhe der zu bewilligenden Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1983, 96, 98; 1986, 448, 450 und 452; 1990, 184, 186; BayObLG FamRZ 1994, 317, 318;… vgl. Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1836 RdNr. 9).Die von den Gerichten der Tatsacheninstanzen getroffene Ermessensentscheidung kann vom Gericht der weiteren Beschwerde lediglich begrenzt nachgeprüft werden, nämlich nur dahin, ob die Tatgerichte sich des ihnen zustehenden Ermessens nicht bewußt waren, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrundegelegt, von ihrem Ermessen einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten haben (vgl. BGH NJW-RR 1993, 795, 796; 1990, 1157; BayObLG FamRZ 1994, 317, 318; BayObLGZ 1993, 325, 328;… Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 27 FGG RdNr. 16;… Jansen FGG 2. Aufl. § 27 RdNr. 23;… Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 RdNr. 27).
- BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85
Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen …
Auszug aus BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95
Da Feststellungen zum üblichen Büroaufwand eines Berufsbetreuers in einem bestimmten Bezirk kaum zu treffen sein werden, kann auf Modellrechnungen bezüglich des Unkostenanteils am Gesamtumsatz von Rechtsanwaltskanzleien (vgl. BVerfG NJW 1991, 555, 557; Franzen/Apel NJW 1988, 1059 ff.) oder auf die vom Statistischen Bundesamt ermittelten Zahlen für Einzelpraxen von Rechtsanwälten ohne Einzelpraxen für Fachanwälte (Unternehmen und Arbeitsstätten Fachserie 2 Reihe 1.6.2 1991 Seite 24, 25 und 30, 31) zurückgegriffen werden (BayObLGZ 1996 Nr. 10). - BGH, 18.02.1993 - III ZR 23/92
Grenzen des Gefälligkeitsverhältnisses
Auszug aus BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95
Die von den Gerichten der Tatsacheninstanzen getroffene Ermessensentscheidung kann vom Gericht der weiteren Beschwerde lediglich begrenzt nachgeprüft werden, nämlich nur dahin, ob die Tatgerichte sich des ihnen zustehenden Ermessens nicht bewußt waren, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrundegelegt, von ihrem Ermessen einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten haben (vgl. BGH NJW-RR 1993, 795, 796; 1990, 1157; BayObLG FamRZ 1994, 317, 318; BayObLGZ 1993, 325, 328;… Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 27 FGG RdNr. 16;… Jansen FGG 2. Aufl. § 27 RdNr. 23;… Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 RdNr. 27). - BGH, 23.05.1990 - XII ZB 117/89
Ermessensentscheidung bei Ausschluß von Ausgleichsleistungen
Auszug aus BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95
Die von den Gerichten der Tatsacheninstanzen getroffene Ermessensentscheidung kann vom Gericht der weiteren Beschwerde lediglich begrenzt nachgeprüft werden, nämlich nur dahin, ob die Tatgerichte sich des ihnen zustehenden Ermessens nicht bewußt waren, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrundegelegt, von ihrem Ermessen einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten haben (vgl. BGH NJW-RR 1993, 795, 796; 1990, 1157; BayObLG FamRZ 1994, 317, 318; BayObLGZ 1993, 325, 328;… Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 27 FGG RdNr. 16;… Jansen FGG 2. Aufl. § 27 RdNr. 23;… Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 RdNr. 27). - BayObLG, 20.09.1993 - 1Z BR 19/93
Zur Beendigung einer Nachlaßpflegschaft
Auszug aus BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95
Die von den Gerichten der Tatsacheninstanzen getroffene Ermessensentscheidung kann vom Gericht der weiteren Beschwerde lediglich begrenzt nachgeprüft werden, nämlich nur dahin, ob die Tatgerichte sich des ihnen zustehenden Ermessens nicht bewußt waren, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrundegelegt, von ihrem Ermessen einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten haben (vgl. BGH NJW-RR 1993, 795, 796; 1990, 1157; BayObLG FamRZ 1994, 317, 318; BayObLGZ 1993, 325, 328;… Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 27 FGG RdNr. 16;… Jansen FGG 2. Aufl. § 27 RdNr. 23;… Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 RdNr. 27). - BayObLG, 24.02.1993 - 1Z BR 55/92
Antrag auf Bestimmung einer neuen Inventarfrist; Voraussetzungen für das Anfallen …
Auszug aus BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95
Einer Zurückverweisung an das Landgericht bedarf es nicht, da der Senat ohne weitere Ermittlungen in der Sache selbst entscheiden kann (vgl. BayObLGZ 1993, 88, 93). - BayObLG, 13.07.1994 - 3Z BR 162/94
Vergütung eines Berufsbetreuers
- BayObLG, 21.04.1983 - BReg. 3 Z 102/82
Anforderungen an die Berechnung der Vergütung eines Vormunds; Anforderungen an …
- BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
Umfang der Beschwerde bei nicht eindeutiger Beschwerdebegründung
a) Über die Höhe der zu bewilligenden Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1998, 157/158; 1996, 47/49 m.w.N., 19.90, 184/186; BayObLG FamRZ 1994, 317/318).Ein solcher liegt vor, wenn die Tatgerichte sich des ihnen zustehenden Ermessens nicht bewußt waren, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrundegelegt, von ihrem Ermessen einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten haben (vgl. BGH NJW-RR 1993, 795/796; BayObLGZ 1996, 47/49 m.w.N).
Der Vergütung des Betreuers ist dessen Zeitaufwand zugrundezulegen (BayObLGZ 1997, 44/45; 1996, 47; 1992, 151).
c) Die Feststellung, welche zeit der Betreuer für eigene Tätigkeiten aufgewendet hat, steht dem Tatrichter zu, dem insoweit erforderlichenfalls entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (BayObLGZ 1998, 157/158; 1996, 47/50; BayObLG Rpfleger 1998, 515 ; Palandt/Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1836 Rn.14).
Insoweit ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (BayObLGZ 1996, 47/50; BayObLG Rpfleger 1998, 515 ; Jansen FGG 2.Aufl. § 27 Rn.27).
Zu vergüten sind nur Tätigkeiten des Betreuers, die er in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis erbringt und die er nach den Umständen des Einzelfalles aus seiner Sicht für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLGZ 1998, 44/46; 1996, 47).
- LG Aachen, 10.07.2000 - 10 XVIII 2383 ( vgl. zur alten Rechtslage: BayObLG FamRZ 1995, 692, 694; BtPrax 1996, 104, 105; KGBtPrax 1996, 184, 185, 186; OLG Schlewig FamRZ 1995, 46, 47 sowie zur Rechtslage nach dem 1.1.1999: Beschluß der Kammer vom 15.2.2000 - 3 T 193/99 - mit weiteren Nachweisen).
Für einen Dipl.- Sozialpädagogen als Berufsbetreuer wurde unter Anlehnung an die Einkünfte eines angestellten Sozialpädagogen der Vergütungsgruppe BAT IV b bei einer angenommenen Jahresarbeitszeit von 1340 Stunden und bei Annahme von üblichen Kosten eines Büros mittleren Zuschnitts unter Berücksichtigung der sonstigen Umstände des Einzelfalls, insbesondere des geringen Vermögens des Betreuten, ein Stundensatz einschließlich Mehrwertsteuer von 86, 25 DM für angemessen gehalten worden ( vgl. BayObLG BtPrax 1996, 104, 105).
Bei der Entscheidung über die Stundenzahl eines Berufsbetreuers besteht ebenso wie bei der Bemessung des Stundensatzes analog § 287 ZPO ein Schätzungsermessen des Gerichtes (BayObLG BtPrax 1994, 173; BtPrax 1996, 1904, 105; KG BtPrax 1996 184,187), während für die Frage, ob die Tätigkeiten zur pflichtgemäßen Wahrnehmung der Betreueraufgaben erforderlich waren, dem festsetzenden Gericht ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (BayObLG BtPrax 1996, 104,105) .
Im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens führt er die Betreuung grundsätzlich selbständig und in eigener Verantwortung ( vgl.BayObLG FamRZ 1992, 108, 109; BtPrax 1996, 104, 105;… Jürgens Betreuungsrecht, § 1901 Rdn. 2; Beschluß der Kammer vom 7.8.1995 - 3 T 211/94 - ).
Die Vergütung ist dem Betreuer nicht schon dann zu versagen, wenn sich nachträglich herausstellt, daß er die Zeit vergeblich aufgewendet hat ( vgl. BayObLG BtPrax 1996, 104, 105).
- BayObLG, 26.10.1998 - 3Z BR 112/98
Angemessenene Vergütung eines Betreuers bei besonders schwieriger Betreuung
a) Über die Angemessenheit der Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht bzw. das im Beschwerdeverfahren an seine Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayObLGZ 1996, 37/38; 1996, 47/49).Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157 ; 1993, 795/796; BayObLGZ 1996, 37/39 und 1996, 47/49, je m.w.N.).
Die Feststellung, welche Zeit der Betreuer aufgewendet hat, steht dem Tatrichter zu, dem insoweit erforderlichenfalls entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (BayObLGZ 1996, 47/50; Palandt/Diederichsen BGB 57.Aufl. § 1836 Rn.10).
Ob der Zeitaufwand für eine bestimmte Tätigkeit zu berücksichtigen ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Betreuer aus seiner Sicht die Tätigkeit zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 1996, 47).
- BayObLG, 05.08.1998 - 3Z BR 96/98
Vergütungsfähigkeit von Zeitaufwand für Tätigkeiten, die nicht auf Hilfskräfte zu …
Über die Angemessenheit der Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht bzw. das im Beschwerdeverfahren an seine Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayObLGZ 1996, 37/38; 1996, 47/49).Insoweit ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (BayObLGZ 1996, 47/50).
- BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
Pflichten eines Betreuers
Dem Berufsbetreuer sind danach die Tätigkeiten zu vergüten, die er zur Erfüllung der Aufgaben im übertragenen Aufgabenkreis für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 1996, 47).Für die Frage, ob der Zeitaufwand für eine bestimmte Tätigkeit des Betreuers zu vergüten ist, kommt es auf dessen Sicht an, also darauf, ob der Betreuer die Tätigkeit zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 1996, 47/50; BayObLG BtPrax 2000, 214/215).
Insoweit ist dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (BayObLGZ 1996, 47/50; BayObLG BtPrax 2000, 214/215;… Jansen § 27 Rn. 27).
- BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96
Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im …
a) Hinsichtlich des Zeitaufwands steht dem Tatrichter entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen zu (BayObLGZ 1996, 47/50; BayObLG FamRZ 1996, 1166 ).Soweit es darauf ankommt, ob der Pfleger bzw. Betreuer den Zeitaufwand für erforderlich halten durfte (vgl. § 670 BGB ), ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLGZ 1996, 47/50;… Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 24).
Der Tatrichter hat die Stellung des Pflegers bzw. Betreuers zu berücksichtigen; dieser handelt grundsätzlich selbständig und in eigener Verantwortung (BayObLG Rpfleger 1977, 254/255; BayObLGZ 1996, 47/50), es ist grundsätzlich seine Sache, zu entscheiden, wie er seine Pflichten erfüllt (Senat Beschluß vom 2.5.1996 - 3Z BR 72/96).
- BayObLG, 10.07.1998 - 3Z BR 104/98
Zulässigkeit der Vergütung eines Betreuers aus dem Vermögen des Betroffenen
Über die Angemessenheit der Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht bzw. das im Beschwerdeverfahren an seine Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayObLGZ 1997, 146/147; 1996, 47/49).Zu vergüten ist die Zeit, die der Betreuer zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt hat (BayObLGZ 1996, 47/49).
Die Feststellung, welche Zeit der Betreuer aufgewendet hat, steht dem Tatrichter zu, dem insoweit entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (BayObLGZ 1997, 213/215; 1996, 47/50).
- BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 198/01
Betreuung für einen Ausländer - Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers
a) Wird der Berufsbetreuer zum Zweck der Führung der Betreuung, das heißt mit dem Ziel der Erfüllung seiner Aufgaben, tätig, setzt sein Anspruch auf Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 1836a BGB, § 1 BVormVG) bzw. auf Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BGB) grundsätzlich voraus, dass die fragliche Tätigkeit in den ihm übertragenen Aufgabenkreis fiel (vgl. BayObLGZ 1994, 4/6; BayObLG FamRZ 1999, 463; FamRZ 2000, 1048; BtPrax 2001, 76; SchlHOLG FamRZ 1999, 462) und er die Tätigkeit aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, § 670 BGB; BayObLGZ 1996, 47; BayObLG FamRZ 1999, 463; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86/87).Für die Frage, ob eine Tätigkeit des Betreuers zu vergüten ist oder die im Zusammenhang damit entstandenen Aufwendungen zu ersetzen sind, kommt es deshalb grundsätzlich auf die Sicht des Betreuers an, also darauf, ob er die Tätigkeit zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 1996, 47/50).
- BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98
Vergütungsfähigkeit von Zeitaufwand des Betreuers nach dem Tod des Betroffenen
(1) Über die Angemessenheit der Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht bzw. das im Beschwerdeverfahren an seine Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayObLGZ 1996, 37/38; 1996, 47/49).Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157 ; 1993, 795/796; BayObLGZ 1996, 37/39 und 1996, 47/49, je m. w. N.).
(2) Die Feststellung, welche Zeit der Betreuer aufgewendet hat, steht dem Tatrichter zu, dem insoweit erforderlichenfalls entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (BayObLGZ 1996, 47/50;… Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. § 1836 Rn.10).
- BayObLG, 26.10.1998 - 3Z BR 243/98
Angemessenene Vergütung eines Betreuers eines Betreuten mit erheblichem Vermögen
a) Über die Angemessenheit der Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht bzw. das im Beschwerdeverfahren an seine Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1996, 37/38; 1996, 47/49).Ein solcher liegt vor, wenn die Gerichte von ihrem Ermessen einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht haben, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen oder der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt haben (vgl. BayObLGZ 1996, 37/39; 1996, 47/49).
Weiter sind alle Umstände des Falles zu berücksichtigen, etwa die Größe des Vermögens des Betroffenen, die Bedeutung und Schwierigkeit der dem Betreuer obliegenden Geschäfte und der sich hieraus ergebende Grad der Verantwortung (vgl. BayObLGZ 1996, 37/38; 1996, 47/49).
- OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05
Betreuertätigkeit im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren
- BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 325/96
- BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98
Teilnahme an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten als vergütungspflichtiger …
- BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99
Einwand der mangelhaften Ausführung der Betreuung im …
- KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03
Bei der Festsetzung der Vergütung nach § 56g Abs. 1 FGG findet keine Prüfung von …
- BSG, 23.03.1999 - B 2 U 15/98 R
Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - ehrenamtlicher Betreuer - Spaziergang …
- BayObLG, 22.04.1998 - 3Z BR 14/98
Bindung an eine rechtsfehlerfreie Schätzung des Zeitaufwands des Betreuers durch …
- OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00
Vergütung des Abwesenheitspflegers - Anforderungen an Tätigkeitsbericht
- BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98
Rechtsanwalt als Berufsbetreuer
- BayObLG, 22.04.1998 - 3Z BR 15/98
Unzulässigkeit eines neuen Sachantrages im Rechtsbeschwerdeverfahren; …
- BayObLG, 05.08.1998 - 3Z BR 145/98
Bemessung der Vergütung für den Betreuer eines nicht mittellosen Betroffenen nur …
- BayObLG, 01.08.1997 - 3Z BR 165/97
Angemessene Vergütung eines Diplomsozialpädagogen als Berufsbetreuer
- BayObLG, 08.11.1996 - 3Z BR 210/96
Anspruch des Berufsbetreuers auf Ermittlung einer angemessenen Vergütung; …
- BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04
Aufwendungsersatz und Vergütung des Berufsbetreuers
- OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02
Betreuung: Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers nach dem Tod des …
- BayObLG, 08.07.1998 - 3Z BR 163/98
Festlegung eines Stundensatzes für einen nicht mittellosen Betroffenen
- OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00
Betreuervergütung; Betreuer; Vergütungsanspruch; Zeitaufwand; Schätzungsermessen; …
- OLG Brandenburg, 09.04.2003 - 15 WF 304/02
Zur Geltendmachung des Vergütungsanspruchs eines Verfahrenspflegers gemäß § 50 …
- OLG Brandenburg, 25.09.2002 - 15 WF 106/00
Aufwendungsersatz und Vergütungsanspruch bei "Vereinsverfahrenspflegschaft"
- BayObLG, 16.03.1998 - 3Z BR 373/97
Vergütung eines Betreuers, der nicht Berufsbetreuer ist
- OLG Brandenburg, 03.06.2004 - 15 WF 149/03
Angemessene Vergütung des Verfahrenspflegers
- OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98
Einhaltung der Frist für die Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde; …
- OLG Zweibrücken, 07.05.2001 - 6 WF 51/01
Verfahrenspflegschaft: Umfang und Prüfung der Vergütungsabrechnung
- OLG Köln, 28.10.1998 - 16 Wx 153/98
Vergütung eines Diplomrechtspflegers als Berufsbetreuer
- OLG Zweibrücken, 19.01.2001 - 3 W 268/00
Vergütung des Berufsbetreuers - Teilnahme an strafprozessualer Hauptverhandlung …
- BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98
Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwands des Betreuers
- BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 279/96
Vergütung des Rechtsanwaltes bei Betreuung des nicht mittellosen Betreuten
- OLG Brandenburg, 25.09.2002 - 15 WF 218/00
Anpruch des Verfahrenspflegers auf Ersatz von Aufwendungen und einer Vergütung
- BayObLG, 21.06.2001 - 3Z BR 173/01
Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen
- OLG Zweibrücken, 22.10.1999 - 3 W 214/99
- OLG Köln, 20.10.1998 - 16 Wx 153/98
Vergütung eines Diplomrechtspflegers als Berufsbetreuer
- OLG Schleswig, 22.08.1997 - 2 W 62/97
Schätzung des erforderlichen Zeitaufwandes eines Betreuers nach § 287 ZPO
- LG Köln, 17.01.2007 - 11 T 224/05
- LG Koblenz, 24.01.2006 - 2 T 909/05
- BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 137/00
Vergütung des Betreuers für Information einer Hilfsperson
- BayObLG, 27.04.1999 - 3Z BR 116/99
Zeitaufwand des Betreuers für die Verfolgung seines Vergütungsanspruchs
- BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 68/02
Vergütung des Betreuers bei Verwaltung großen Vermögens
- BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 86/01
Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen
- BayObLG, 17.11.1998 - 3Z BR 268/98
Vergütung eines Betreuers für gewöhnliche Geschäfte des täglichen Lebens
- OLG Oldenburg, 16.07.1997 - 5 W 76/97
Bestellung und Vergütung eines Vereinsbetreuers
- BayObLG, 05.08.1998 - 3Z BR 107/98
Anforderungen an die Vergütung eines Betreuers; Voraussetzungen für die …
- OLG Karlsruhe, 07.05.1998 - 4 W 31/98
- BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 352/96
Vergütung des Betreuers bei mehreren Qualifikationen - Sozialpädagoge und …
- BayObLG, 20.02.1997 - 1Z BR 229/96
Vergütung des Pflegers bei mehreren Pfleglingen - Vergütung des …
- OLG Schleswig, 12.06.1996 - 2 W 122/95
Stundensatz für anwaltlichen Berufsbetreuer
- LG Kaiserslautern, 30.01.2001 - 1 T 291/00
Betreuervergütung: Weisungsfreiheit des Betreuers; Plausibilitätsprüfung der …
- BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 362/96
Vergütung des Rechtsanwalts als Berufsbetreuer
- LG Cottbus, 07.06.2002 - 7 T 447/00
Entlassung des Betroffenen aus dem Krankenhaus ; Schwelle des medizinischen …
- BayObLG, 15.06.1999 - 3Z BR 135/99
Zeitaufwand des Betreuers zur Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs
- LG Frankfurt/Main, 05.02.1999 - 28 T 167/98
- LG Oldenburg, 10.10.1996 - 8 T 638/96
Erforderlichkeit der in Rechnung gestellten Tätigkeiten zur pflichtgemäßen …
- LG München I, 15.07.2002 - 13 T 10204/02
Vergütung eines Berufsbetreuers; Vergütung allein der zur Erfüllung der Aufgaben …
- BayObLG, 27.12.1996 - 3Z BR 266/96
- LG Dessau, 26.06.2000 - 9 T 298/00
Prüfung des Zeitaufwands für die Vergütung eines Betreuers
- AG Augsburg, 22.11.1996 - XVII 110/96